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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TMBS UG (haftungsbeschränkt) für deutsche Kunden

Stand: gültig ab 26.01.2024

 

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge von deutschen Kunden über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten auf Werkvertragsbasis, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

§2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Unternehmensberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird.

§3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Äderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich oder auf elektronischem Wege mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,

a) wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser die Ergebnisse bereits verwertet hat oder

b) wenn der Auftraggeber einer entsprechenden Mitteilung des Auftragnehmers nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

Erfindungen, die Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Dauer des Vertrages auf dem Gebiet der im Angebot konkretisierten Dienstleistung, insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, tätigen, werden vom Auftragnehmer uneingeschränkt in Anspruch genommen und im Namen des Auftragnehmers zum Schutzrecht angemeldet und danach dem Auftraggeber unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Diese Schutzrechte stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

Erfindungen, die gemeinsam von Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages auf dem Gebiet der im Angebot konkretisierten Dienstleistung, insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, getätigt werden, sind von den Parteien gegenüber ihren Mitarbeitern unbeschränkt in Anspruch zu nehmen und gemeinsam im Namen des Auftragnehmers und des Auftraggebers zum Schutzrecht anzumelden. Die Vertragspartner werden sich hierüber gegenseitig informieren und sich einvernehmlich über die jeweiligen Erfinderanteil verständigen und das Ergebnis dieser Abstimmung schriftlich festlegen. Solche Schutzrechte stehen den Vertragspartnern gemeinsam zu. Die entstehenden Kosten werden von den Vertragsparteien entsprechend ihrer Erfinderanteile getragen. Die Vertragspartner werden sich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Prioritätsfrist abstimmen und verständigen, in welchen Ländern korrespondierende Auslandsschutzrechte anzumelden sind.

Wenn der Auftragnehmer Erfindungen gemäß vorstehender Absätze nicht zum Patent anmelden will, bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Rechte an der Erfindung zur Übertragung an. In diesem Fall behält der Auftragnehmer das ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte Recht, die entstehenden Schutzrechte in allen Nutzungsarten unentgeltlich zu nutzen, insbesondere zu vertreiben, herzustellen, vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen sowie zu ändern und zu bearbeiten. Über Einzelheiten der Übertragung werden die Vertragsparteien in jedem Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung treffen.

 

§6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter diese Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

§7 Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro.

§8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

§9 Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers wird entweder auf Stundenbasis festgelegt oder als Festpreis vereinbart.

Zusätzlich anfallende Kosten werden wie folgt abgerechnet:

Reisekosten:                                           

Auto:                    0,76 EUR / Entfernungs-km

Zugfahrkarten:         1. Klasse

Flugzeug-Tickets:      Interkontinental-Flüge: business class
                                    inner-europäische Flüge: economy class     

Übernachtungskosten:       wie auf Hotel-Rechnungen ausgewiesen

andere Kosten:    gemäß Nachweis 

Reisezeiten werden mit 50% des Standard-Stundensatzes abgerechnet.

Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Die Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der vorgegebenen Frist bei uns auf dem Bankkonto eingegangen ist. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen.

§10 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers  Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. 

Umfassen in Auftrag gegebene Dienstleistungen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, so werden diese vom Auftragnehmer mit der üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik durchgeführt. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wirtschaftlich verwertbar und frei von Schutzrechten Dritter sind.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte/Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst berechtigt, Nacherfüllung zu leisten, mithin nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. 

Ergibt sich, dass ein vom Auftraggeber behaupteter Mangel nicht vorliegt, lässt sich ein behaupteter Mangel insbesondere nicht reproduzieren, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für seine Aufwendungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.

Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen. Von diesen abweichend gilt:

Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die TMBS UG, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die TMBS UG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal auf den Vertragswert begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. 

Jede weitergehende Haftung der TMBS UG ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet TMBS UG nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn und Produktionsausfall).

§11 Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 5 dieser Bedingungen oder sonstwie obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.

§12 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Kündigungsschreiben von jedem Vertragspartner vorzeitig beendigt werden. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.

§13 Sonstiges

Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.

Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.

Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hagen.

Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.